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   AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18   

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https://dejure.org/2021,20683
AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18 (https://dejure.org/2021,20683)
AG Mainz, Entscheidung vom 26.02.2021 - 86 C 286/18 (https://dejure.org/2021,20683)
AG Mainz, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 86 C 286/18 (https://dejure.org/2021,20683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Foto-/Videoaufnahmen von Lagerfeuer auf Nachbargrundstück - Unterlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf man den Nachbarn filmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubte Anfertigung von Lichtbildern: Wann ist ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt? (IMR 2021, 419)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

    Auszug aus AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18
    Denn der Eindruck, Personen fotografiert zu haben, reicht zur Annahme eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen vorliegend nicht aus (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2018 - 4 U 381/18).

    Nach § 1004 I 2 BGB besteht ein Unterlassungsanspruch auch dann, wenn ernsthafte und greifbare tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass sich der Anspruchsgegner in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2018 - 4 U 381/18).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18
    Zwar kann die Annahme fotografiert oder gefilmt zu werden einen sog. Überwachungsdruck erzeugen und zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht führen (vgl. BGH, Urteil vom 16.3.2010 - VI ZR 176/09).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18
    Angesichts des hohen Stellenwertes des in Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG verfassungsrechtlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist hinsichtlich der Frage des Eingriffs in dieses eine die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Abwägung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86

    Anspruch auf Unterlassung von Fotografien ohne ausdrückliche Zustimmung;

    Auszug aus AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18
    Zwar stellt das ungefragte Fotografieren einer Person nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.04.1987 - 4 U 296/86).
  • OLG Köln, 20.02.2002 - 17 U 123/99
    Auszug aus AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18
    Es wurde weder das mit dem Antrag verfolgte Begehren noch der dem Antrag zugrundeliegende Lebenssachverhalt verändert, sodass durch die Neuformulierung keine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO gegeben ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.02.2002 - 17 U 123/99).
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